Das Arbeitsrecht ist in Deutschland ein wichtiger Teil des Zivilrechts. Es regelt, was ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen darf und was nicht. Zur Regelung von Konflikten in der Arbeitswelt gibt es die Arbeitsgerichte. Im Wesentlichen werden folgende Bereiche geregelt:

1. Der Arbeitsvertrag

Er legt Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest. Es steht z.B. darin, dass die Arbeitgeber den vereinbareten Lohn für die geleistete Arbeit bezahlen müssen.

2. Das kollektive Arbeitsrecht

Hier ist z.B. geregelt, dass es Tarifverträge gibt, die zwischen den Tarifparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaften) abgeschlossen werden. Die Tarifverträge regeln die Löhne und Arbeitsbedingungen, aber auch, wer wann zu einem abeitskampf (Streik) aufrufen darf.

3. Das Betriebsverfassungsrecht und das Mitbestimmungsrecht

Hier ist geregelt, wie die Arbeitnehmer im Betrieb mitbestimmen dürfen. Firmen müssen ab einer bestimmten Größe einen Betriebsrat akzeptieren, wenn die Arbeitnehmer das wünschen. Der Betriebsrat vertritt dann die Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitplatz.

4. Das Arbeitsschutzrecht

Darin geht es z.B. um die Länge der Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, aber auch um die Gesendheit am Arbeitsplatz, den Mutterschutz und den Schutz von Jugendlichen unter 18 Jahren.