Chinesische Behörden haben die Gesetze, wie zum Beispiel das Arbeitsgesetz, stets aktiv umgesetzt, um die Arbeitsrechte der Frauen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist Geschlechterdiskriminierung bei der Beschäftigung und der Einstellung verboten. Das gleichberechtigte Verteilungsrecht der Frauen bei Produktionselementen wie Kapital und Technik mit Männern wird garantiert. Die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit zwischen Männern und Frauen bei vervielfältigten Verteilungsformen wird auch gewährleistet, das heißt, die Beschäftigten mit gleichen Tätigkeitsfeldern, egal ob Frau oder Mann, bekommen die gleiche Bezahlung. Bestehende Differenzen müssen abgebaut werden. Die Beschäftigungswege der Frauen müssen ausgebaut werden, und im Prozeß der wirtschaftlichen Entwicklung und Regulierung der Branchenstruktur soll der Bedarf der Beschäftigung der Frauen in Erwägung gezogen werden. Die tertiären Branchen, insbesondere die kommunalen Dienstleistungen, sollen tatkräftig entwickelt werden, damit neue Beschäftigungschancen bzw. Arbeitsstellen für Frauen geschaffen werden können. Die Arbeitsschutzpolitik der weiblichen Angestellten soll weiterhin umgesetzt werden. Dabei sollen Sonderarbeitsschutzklauseln in die Arbeits- bzw. Kollektivverträge aufgenommen werden. Der Schutz der weiblichen Angestellten während der Menstruations-, Schwangerschafts-, Geburts- und Stillperiode soll garantiert werden. Die Frauen auf dem Lande haben gleiche Rechte wie das Bodenpachtgesetz, das Produktionsrecht, das Bodenverteilungsrecht, das Recht zur Erhaltung der Bodenkompensationen bzw. Aktiengewinnbeteiligung wie die Männer. Gleichzeitig soll eine Umwandlung der überschüssigen weiblichen Arbeitskräfte auf dem Lande in die Nicht-Agrar-Branchen unterstützt werden. In diesem Sinne muß eine Fachausbildung für viele Arbeitsfelder den Landfrauen zur Verfügung stehen.