Bei der Ein- und Ausreise müssen Chinareisende die einschlägigen Zollbestimmungen einhalten. Ausländische Touristen müssen folgende Punkte beachten: 

 
Deklarierung 
 
Wenn die Touristen bei ihrer Ein- oder Ausreise folgende Gegenstände mit sich führen oder aufgegeben haben, müssen sie dem Zollamt diese Sachen wahrheitsgetreu deklarieren: 
 
Zollpflichtige oder begrenzt zollfreie Sachen bei Einreise; 
 
Reisegegenstände für den eigenen Gebrauch und Sachen für die Reise, die aus dem Rahmen der üblichen Reisegegenstände für den eigenen Gebrauch fallen, bei Ein- und Ausreise; 
 
Gegenstände, die bei einer Ein- und Ausreise von der chinesischen Regierung verboten sind, zum Beispiel Kulturgegenstände, Währungen, Gold und Silber sowie deren Produkte, 
 
Gegenstände, die bei einerEin- und Ausreise beschränkt mitgeführt werden dürfen und Gegenstände wie Drucksachen und Audio- bzw. Video-Produkte; 
 
Gegenstände, die aus dem Rahmen der Reisegegenstände fallen, wie Güter, Warenprobe und andere ähnliche Sachen. 
 
Roter und grüner Durchgang 
 
Die Touristen, die Zoll zahlen müssen oder andere Formalitäten beim Zollamt zu erledigen haben, müssen durch den "roten Durchgang" ein- oder ausreisen. Andere Touristen können den "grünen Durchgang" bei der Ein- oder Ausreise benutzen. 
 
Allgemeine Vorschriften 
 
Bei der Ein- oder Ausreise sollten die Touristen all ihr Gepäck dem Zoll zur Überprüfung vorlegen. Das Gepäck, das nicht vom Zollamt durchgelassen wird, dürfen die Touristen nicht abtransportieren. 
 
Aufgegebenes Gepäck soll auf dem "Deklarierungsschein des Gepäcks der Touristen" klar aufgelistet werden. Gepäck, das innerhalb von sechs Monaten seit dem Tag der Einreise nicht abgeholt ist, wird das Zollamt überprüfen. 
 
Der nach Nachprüfung und Bewilligung vom Zollamt gesiegelte "Deklarierungsschein des Gepäcks der Touristen" soll gut aufbewahrt werden, damit die Touristen bei eventuellen Schwierigekeiten ihrer Ein- oder Ausreise etwas in der Hand haben. 
 
Zudem müssen die Touristen dem Zollamt deklarieren, wenn sie bei ihrer Ausreise Kulturgegenstände mitnehmen werden. Die Kulturgegenstände, die die Touristen ordnungsgemäß in eigens lizensierten Geschäften erworben haben (z.B. in Kunstgewerbeläden und Freundschaftsläden), wird das Zollamt nach dem "einheitlichen Lieferschein für Außenabsatz der Kulturschätze und alten Schriften" und dem von chinesischen Kulturgegenstandsverwaltungsbehörden gesiegelten Bewertungszeichen überprüfen und durchlassen. Wenn die Touristen in China durch andere Wege Kulturschätze bekommen haben (z.B. von einer Familie oder von Freunden und. Verwandten geschenkte alte Kulturgegenstände) und sie bei der Ausreise mitnehmen möchten, müssen diese Sachen vorher den chinesischen Kulturgegenstandsverwaltungsbehörden zur Bewertung gemeldet und vorgelegt werden. Zur Zeit sind in 8 Häfen, darunter  in Beijing, Shanghai, Tianjin und Guangzhou, solche Bewertungsinstitute vorhanden. Wenn Kulturgegenstände nach iher Bewertung für den Export freigegeben sind, werden die Kulturgegenstandsverwaltungsbehörden eine Exportszulassungsbescheinigung ausstellen. Bei Ausreise wird das Zollamt nach Vorlage dieser Bescheinigung die Kulturschätze durchlassen.