Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl suchen, erhoffen sich ein Leben in Frieden – und eine Arbeit. Doch das erweist sich oft als schwierig. Hilfe erfahren sie aber etwa durch kirchliche oder private Organisationen.

Sprecher:
Sie werden vertrieben, fliehen vor Krieg, politischer Verfolgung, Folter, einer Hungersnot – oder sie verlassen ihre Heimat freiwillig, auf der Suche nach einem besseren Leben im Westen: Flüchtlinge. Auch Deutschland gehört zu den Ländern, die Flüchtlinge aufnehmen. Diejenigen, die bleiben wollen, beantragen Asyl. Die Zahl der Asylanträge ist nach Angaben des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge seit 1995 von rund 167.000 auf rund 127.000 im Jahr 2013 gesunken. Zu diesen Asylbewerbern gehörte auch Abdoulaye aus dem westafrikanischen Staat Niger. Er hatte festgestellt, dass er in seinem Heimatland keine Zukunft haben würde. Abdoulaye hatte Glück, sein Onkel schenkte ihm 2001 ein Ticket für eine Schiffsreise nach Deutschland. Doch seine Ankunft in Hamburg verlief nicht so, wie er es sich vorgestellt hatte:

Abdoulaye:
„Als ich angekommen bin, was mich erwartete, das, womit ich konfrontiert wurde, das war so schockierend, weil damit hab ich nie gerechnet. Auf einmal überall stieß ich einfach auf verschlossene Türen. Ich durfte das nicht, ich durfte das nicht, ich durfte das nicht. Und irgendwie fühlte ich mich quasi so, als wäre ich nicht als Mensch behandelt. Dieses Leben einfach nur den ganzen Tag im Flüchtlingsheim so zu schlafen, aufstehen, essen und dann wieder schlafen. Das ist kein Leben. Dadurch werden viele, die dann eingereist sind, einfach so auch krank.“

Sprecher:
Abdoulaye wurde nicht freundlich empfangen. Stattdessen stieß er – wie er es redensartlich sagt – auf verschlossene Türen. Er fühlte sich abgelehnt. Für ihn drückte sich das auch in jeder Menge Verboten aus – oder wie er es formuliert: „Ich durfte das nicht, ich durfte das nicht, ich durfte das nicht.“ Zudem lernte er die Bestimmungen des deutschen Asylrechts kennen: Weil er auf eine Berechtigung wartete, durfte er nicht leben, wo er wollte, er durfte sich nur in einem vorgegebenen Bezirk von Hamburg frei bewegen, und es war nicht erlaubt, eine Arbeit aufzunehmen. Die Juristin Klaudia Dolk ist mit solchen Problemen vertraut. Sie berät in Düsseldorf bei einer Hilfseinrichtung der evangelischen Kirche, der Diakonie, Flüchtlinge:

Klaudia Dolk:
„Wir beobachten in der Flüchtlingsberatung, dass es einfach systemische Mängel gibt, und zwar dahingehend, dass Flüchtlinge das erste Jahr, wenn sie hier ankommen, vom Zugang zur Beschäftigung ausgeschlossen werden. Sie können sich nicht aussuchen, in welcher Stadt sie leben. Und werden dadurch auch insoweit ausgegrenzt von der Teilhabe in der Gesellschaft. Die Flüchtlinge haben nicht mal ’nen Kontakt zu Deutschen, können dann die Sprache schlecht lernen, lernen überhaupt Deutschland schlecht kennen. Sprachkursangebote bekommen sie auch nicht als Asylsuchende, allenfalls von Kirchen. Wir bieten das auch mal so möglichst kostenlos – wo es geht nach Kapazität – an.“

Sprecher:
Das deutsche Asylrecht schreibt vor, dass diejenigen, die Asyl beantragen, zunächst eine sogenannte „Aufenthaltsgestattung“ erhalten. Ihnen wird also bis zur Entscheidung über ihren Antrag erlaubt, zu bleiben. Diese Aufenthaltsgestattung beinhaltet aber unter anderem auch ein Arbeitsverbot. Oder, wie es Klaudia Dolk in der Juristensprache formuliert: Die Antragsteller sind vom Zugang zur Beschäftigung ausgeschlossen. Das Arbeitsverbot sowie weitere Beschränkungen sind ihrer Meinung nach Mängel im Asylrechtsystem, es sind systemische Mängel. Eine Folge der Beschränkungen ist, dass die Flüchtlinge vom Leben in der deutschen Gesellschaft ausgeschlossen sind. Sie sind ausgegrenzt. Die Asylunterkünfte liegen oft außerhalb von Städten, etwa in ehemaligen Kasernen oder am Waldrand. Außerdem sprechen die Flüchtlinge kein Deutsch. Die Diakonie in Düsseldorf hilft nicht nur bei persönlichen Problemen, beim Umgang mit Behörden oder beim Ausfüllen von Formularen. Sie bietet auch kostenlosen Deutschunterricht an. Allerdings nur, wenn es freiwillige Helfer wie beispielsweise pensionierte Lehrer gibt, wenn also die Kapazitäten vorhanden sind. Zu den Flüchtlingsberatern der Düsseldorfer Diakonie gehört seit einiger Zeit auch Abdoulaye. Die Beratungsstelle hat für ihn eine ganz bestimmte Aufgabe zu erfüllen:

Abdoulaye:
„Das ist die größte Herausforderung, diese Menschen erst mal so willkommen zu heißen, ihnen dann diese Würde zu vermitteln, die ihnen weggenommen wurde. Und wenn ein Mensch Unrechtes erfahren hat in der Heimat, sollte dieser Person auch hier am Zufluchtsort Aufrichtigkeit und Gerechtigkeit widerfahren. Und auf Basis dieser Vorstellung handeln wir hier.“

Sprecher:
Jedem Flüchtling, der in der Diakonie Hilfe sucht, wird laut Abdoulaye das Gefühl vermittelt, in Deutschland freundlich aufgenommen zu werden, willkommen zu sein. Außerdem wollen die Beraterinnen und Berater durch ihre Hilfe Vertrauen schaffen. Denn besonders Flüchtlinge, die Schlimmes erlebt haben, sind verängstigt, leiden unter Angstzuständen und sind misstrauisch. Ihnen will man – wie es Abdoulaye ausdrückt – ihre Menschenwürde wiedergeben, indem man sie respektvoll behandelt. Trotz aller Hilfe hat ihr Team ein Ziel, sagt Daniela Bröhl, Leiterin der Flüchtlingsberatung:

Daniela Bröhl:
„Wir versuchen auch dann, wenn das Wichtigste erledigt ist, sie auch wieder unabhängig von uns zu machen. Das ist uns ganz wichtig. Weil, wir möchten nicht helfen, um da irgendwie die großartigen Helfer zu sein und besser zu wissen, wie’s geht, sondern wir möchten gerne die Menschen dazu befähigen, ihre Wege selbst zu gehen und ihre Unabhängigkeit wiederzuerlangen.“

Sprecher:
Ziel der Diakonie-Mitarbeiter ist es, die Menschen zu stärken, ihnen Selbstvertrauen zu vermitteln, damit sie ihr eigenes Leben führen können. Man will nicht der großartige Helfer sein, also jemand, der durch seine Hilfe Abhängigkeiten schafft. Die Unterstützung durch die Flüchtlingsberater ist nicht dauerhaft vorgesehen. Ziel ist, die Asylsuchenden in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt zu handeln. Das gilt auch für Flüchtlinge, deren Asylbegehren abgelehnt wurde und deren Weg in ihr Herkunftsland zurückführt.

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