Ab Januar 2015 soll es niemanden mehr in Deutschland geben, der weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient. Wirklich niemanden? Einige Ausnahmen gibt es schon, und das stößt bei den Gewerkschaften auf Kritik.‎

Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag im Juni 2014 einen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen. Die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD, aber auch die Grünen stimmten dafür. Die Linke enthielt sich der Stimme. Ab Januar 2015 soll der Stundenlohn mindestens 8,50 Euro betragen. Deutschland ist damit das 21. von 28 Mitgliedsländern der EU, die ihre Lohnuntergrenze gesetzlich geregelt haben.

Das Gesetz soll in Zukunft für alle Branchen gelten. Tarifverträge mit einem niedrigeren Brutto-Stundenlohn bleiben allerdings zunächst bis Ende 2016 gültig. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von der SPD ist zufrieden. Sie sagt: Der Mindestlohn „bringt endlich anständige Löhne für Millionen von Menschen, die bisher fleißig arbeiten, aber billig abgespeist wurden.“

Kritisiert wird der Beschluss dagegen von den Linken. Sie finden, dass 8,50 Euro zu wenig sind. Kritik kommt auch von den Gewerkschaften: Zwar ist die Einführung des Mindestlohns ein historischer Erfolg, sagt -Chef Frank Bsirske. Er glaubt aber, dass durch die Ausnahmen, die das Gesetz möglich macht, auch in Zukunft Millionen von Arbeitnehmern nur einen Hungerlohn verdienen werden.

Keinen Mindestlohn wird es zum Beispiel für Menschen unter 18 Jahren geben. Damit will die Regierung erreichen, dass Schulabgänger nicht einfach eine Arbeit beginnen, für die keine Ausbildung nötig ist. Auch Langzeitarbeitslose haben erst Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie sechs Monate gearbeitet haben. Kritik in diesem Punkt weist Nahles zurück. Sie sagt: „Wir finden kaum genügend Arbeitgeber, die überhaupt bereit sind, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben.“

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