Immer erreichbar sein, viele Aufgaben gleichzeitig erledigen, Termin- und Leistungsdruck: All das kann zu psychischen Belastungen führen – und im schlimmsten Fall sogar zur Arbeitsunfähigkeit.‎

Lärmverordnungen und Bestimmungen darüber, in welchen Berufen eine besondere Schutzkleidung nötig ist, gibt es schon länger. Seit dem Jahr 2013 stehen auch psychische Belastungen als mögliches Gesundheitsrisiko im Arbeitsschutzgesetz. Jedes Unternehmen muss untersuchen, wie gefährdet seine Mitarbeiter sind, und Maßnahmen dagegen ergreifen.

Psychische Belastungen können zum Beispiel durch Termin- und Leistungsdruck entstehen. Manche Beschäftigte leiden aber auch darunter, dass sie ständig bei ihrer Arbeit unterbrochen werden oder viele Aufgaben gleichzeitig erledigen müssen. Ein Problem ist auch, dass sich viele Arbeitnehmer in ihrer Freizeit nicht mehr richtig erholen können. Durch Handys sind sie für ihre Arbeitgeber ständig erreichbar – auch am Wochenende.

Die Folge von psychischen Belastungen können Motivationsverlust und Erschöpfung, aber auch psychische und körperliche Erkrankungen sein. Im schlimmsten Fall können die Beschäftigten überhaupt nicht mehr arbeiten. Laut einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer von 2013 gingen im Jahr 2012 etwa 75.000 Menschen wegen psychischer Erkrankungen in Frührente.

Grenzwerte, ab wann ein Unternehmen etwas gegen psychische Belastungen tun sollte, gibt es nicht. Eine Empfehlung ist das so genannte „Ampelprinzip“. Hiltraut Paridon, Psychologin bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, sagt: „Wenn bei bis zu einem Drittel der Arbeitsplätze psychische Belastungen vorliegen, muss man nicht eingreifen. Wenn es über zwei Drittel sind, dann springt die Ampel auf Rot und dann müssen die Verantwortlichen Maßnahmen ergreifen.“

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