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06.05.2015 – Langsam gesprochene Nachrichten

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Freispruch für Göttinger Transplantationsmediziner:

Im Prozess um den Organspende-Skandal an der Uniklinik Göttingen ist der angeklagte Arzt freigesprochen worden. Das Landgericht Göttingen sah die Vorwürfe gegen den früheren Leiter der Transplantationsmedizin als nicht erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte den 47-Jährigen angeklagt, weil er medizinische Daten manipuliert haben soll, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt werden. Die Anklage hatte dem Mediziner unter anderem versuchten Totschlag in elf Fällen vorgeworfen, weil dadurch andere schwer kranke Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane nach hinten gerutscht und möglicherweise gestorben sein könnten. Dagegen sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung, die Verstöße des Angeklagten seien zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen.

Deutschland will Kampf gegen Rassismus noch verstärken:

Angesichts fremdenfeindlicher Anschläge und Hassparolen bei Pegida-Demonstrationen hat die Bundesregierung den Vereinten Nationen ein stärkeres Engagement im Kampf gegen alle Formen von Rassendiskriminierung in Deutschland versprochen. Vor dem zuständigen UN-Ausschuss in Genf räumten Regierungsvertreter zugleich ein, dass Rassismus in Deutschland 70 Jahre nach der Zerschlagung des Nationalsozialismus nicht allein in der rechtsextremen Szene anzutreffen sei. In einer zweitägigen Anhörung vor dem UN-Gremium muss die Bundesregierung darlegen, wie die 1969 auch in Deutschland in Kraft getretene UN-Konvention gegen Rassendiskriminierung im täglichen Leben umgesetzt wird. Ausschussmitglieder erklärten, Berichte aus Deutschland, beispielsweise über Fehler bei den polizeilichen Ermittlungen zu den NSU-Morden oder brennende Flüchtlingsunterkünfte, hätten bei vielen Menschen Besorgnis ausgelöst. An diesem Mittwoch kommen Menschenrechtsgruppen zu Wort. Sie werfen der Bundesregierung teils erhebliche Defizite vor.

Merkel will Liste mit Suchbegriffen nicht vorlegen:

In der Affäre um die Zusammenarbeit zwischen Bundesnachrichtendienst (BND) und dem US-Geheimdienst will Kanzlerin Angela Merkel die Liste der von der NSA gelieferten Suchbegriffe vorerst nicht veröffentlichen. Deutschland befinde sich derzeit wie international üblich "im Konsultationsverfahren" mit den USA. Danach könnten erst Entscheidungen getroffen werden, machte die Kanzlerin deutlich. Bis dahin würden dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages "andere und auch viele Unterlagen" zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig bekräftigte Merkel, sie sei bereit, vor dem Untersuchungsausschuss als Zeugin auszusagen. Dagegen besteht Merkels Vizekanzler, SPD-Chef Sigmar Gabriel, darauf, dass die Bundesregierung dem Bundestag Einsicht in die NSA-Liste gewährt. "Das Parlament muss wissen, ob es bei der Kooperation mit der NSA einen Rechtsverstoß beim BND gegeben hat. Die Öffentlichkeit muss das auch wissen", betonte er.

Deutsche Lokführer streiken weiter:

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) setzt ihren Rekord-Streik bei der Deutschen Bahn fort. Rund 3000 Mitarbeiter sind aufgerufen, ihre Züge stehen zu lassen. Bahnchef Rüdiger Grube kündigte für diesen Mittwoch einen "neuen Vorschlag zur Befriedung der Lage" an. GDL-Chef Claus Weselsky will am Kölner Hauptbahnhof zu Streikenden sprechen. Reisende und Pendler müssen sich wie am Dienstag darauf einrichten, dass mindestens zwei von drei Fernzügen ausfallen und die S-Bahnen in den Ballungsräumen nur stark ausgedünnt verkehren. Der Ausstand im Personen- und Güterverkehr soll nach dem Willen der Gewerkschaft noch bis Sonntagvormittag dauern.

Kabul - Todesurteile nach Lynchmord:

Im Prozess um den Lynchmord an einer jungen Frau hat ein afghanisches Gericht vier Männer zum Tode verurteilt. Die 27-jährige Farkhunda war im März nahe einer Moschee in Kabul von einer wütenden Menschenmenge zu Tode geprügelt worden. Zuvor hatte ihr ein Straßenhändler zu Unrecht vorgeworfen, einen Koran verbrannt zu haben. Acht der insgesamt 49 Angeklagten wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, in 18 Fällen gab es einen Freispruch. Die übrigen Urteile werden am Sonntag erwartet. Nach der Bluttat hatten Tausende vor dem Obersten Gericht in Kabul protestiert. Der Prozess gilt als ein Test für das afghanische Justizsystem und dessen Umgang mit Frauen.

USA erlauben Fährverbindung nach Kuba:

Erstmals seit mehr als 50 Jahren wird es demnächst wieder eine direkte Fährverbindung zwischen den USA und Kuba geben. Eine Sprecherin des Finanzministeriums in Washington erklärte, zunächst würden von Fall zu Fall Lizenzen an einige Unternehmen erteilt. Es werde noch keine allgemeine Erlaubnis geben. Eine Zusage ging an die Firma "Baja Ferries" mit Sitz in Miami. Dessen Vorsitzender Joe Hinson sagte, die Genehmigung der kubanischen Regierung stehe noch aus. Aber möglicherweise könne bereits im September oder Oktober die erste Fähre ablegen. Angedacht seien pro Woche drei oder vier Fahrten während der Nacht von Miami nach Havanna.

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