Google muss unter bestimmten Umständen Daten von Personen aus den Suchergebnissen löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Mai 2014 entschieden. Das Urteil wird von vielen begrüßt, aber es gibt auch Kritik.‎

Mit Hilfe von Suchmaschinen wie Google kann man im Internet alles finden – auch private Informationen über Freunde, Nachbarn und Kollegen. Das ist den betroffenen Personen aber nicht immer recht – zum Beispiel wenn es sich um peinliche Fotos oder Einträge handelt. Bisher konnte man sich jedoch nur schwer gegen solche ungewollten Informationen im Internet wehren.

Im Mai 2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Google bestimmte Suchergebnisse löschen muss, wenn die Persönlichkeitsrechte von Menschen dadurch verletzt werden. Geklagt hatte ein Spanier, der nicht wollte, dass man mit Google Informationen über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren findet. Denn er befürchtete, dass er dadurch von anderen Menschen negativ beurteilt wird.

Für Christian Solmecke, Anwalt für Datenschutz und Internetrecht, ist das Urteil aus Luxemburg ein Wendepunkt in Sachen Datenschutz. Einziger Nachteil ist: Google kann Beschwerden von Verbrauchern auch ablehnen. Solmecke sagt: „Und Google prüft tatsächlich jeden einzelnen Fall.“ Der EuGH unterscheidet außerdem in seinem Urteil zwischen normalen Bürgern und berühmten Menschen. Für Prominente wird es auch in Zukunft schwierig sein, Suchergebnisse über sich löschen zu lassen.

Thorsten Strufe, Informatik-Professor an der Technischen Universität Dresden, sieht das Urteil auch kritisch. Er meint, dass es in einem freien Internet kein „Recht auf Vergessenwerden“ geben kann. Auch wenn Google bestimmte Suchergebnisse löscht, sind die Daten immer noch im Internet vorhanden, so Strufe. Er sagt: „Wenn ich jemanden suchen lasse, der sich damit auskennt, dann werde ich die Informationen trotzdem weiterhin im Netz finden.“

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