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25.07.2012 – Langsam gesprochene Nachrichten

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Mittwoch, ob das neue Wahlrecht für den Bundestag mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht. 2008 hatten die Richter in Karlsruhe geurteilt, dass das komplizierte Wahlrecht teilweise gegen die Verfassung verstößt und eine Reform verlangt. Die Regierungskoalition von Union und FDP hatte daraufhin 2011 eine Neuregelung beschlossen. SPD und Grüne sowie tausende Bürger erhoben auch gegen dieses neue Wahlrecht Verfassungsbeschwerde. Zentraler Streitpunkt sind die sogenannten Überhangmandate. Sie entstehen, wenn eine Partei mit den Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen an Sitzen zusteht. Von Überhangmandaten profitieren in der Regel die großen Parteien. So hatte die Union bei der Wahl 2009 24 zusätzliche Sitze gewonnen.

 

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