Ausländer in Deutschland haben nicht die vollen Bürgerrechte. An Landtags- und Bundestagswahlen dürfen sie nicht teilnehmen. Bei Kommunalwahlen dürfen nur EU-Bürger wählen. Politiker diskutieren über eine Änderung.

Yasemin ist in Deutschland geboren. Ihre Eltern stammen aus der Türkei. Deshalb besitzt sie einen türkischen Pass. Sie hat in Deutschland Abitur gemacht und studiert jetzt Medizin. Obwohl Yasemin schon ihr Leben lang in Deutschland wohnt, darf sie nicht wählen gehen.

Yasemin ist kein Einzelfall. Bei Landtags- und Bundestagswahlen haben Ausländer, egal wo sie herkommen, kein Wahlrecht. Bei Kommunalwahlen dürfen nur EU-Bürger wählen. Menschen, die aus Staaten kommen, die nicht der EU angehören, dürfen auch auf kommunaler Ebene nicht wählen.

Die SPD-Politikerin Lale Akgün ist dafür, dass an Kommunalwahlen jeder teilnehmen sollte. "Ich wüsste nicht, was problematisch daran ist, wenn man mitbestimmt, wo eine neue Straße entsteht oder wo ein Kindergarten eingerichtet wird", so Lale Akgün. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl aber findet: "Zum Staatsvolk gehört der Deutsche. Wer das nicht will, muss das Grundgesetz ändern." Er meint, dass auf kommunaler Ebene nur die Menschen wählen sollten, die einen deutschen Pass haben oder der EU angehören.

Auch in anderen Ländern wird über das Thema diskutiert. "Es gibt eine Tendenz, dass immer mehr Länder ein kommunales Wahlrecht für Ausländer einführen", weiß Professor Dietrich Thränhardt. In den USA gibt es die Diskussion schon lange nicht mehr. Dort fand im Jahr 1920 die letzte Wahl statt, bei der Ausländer noch nicht wählen durften.