Glossar

Anspruch, Ansprüche (m.) – das Recht; das Anrecht

Grundschule, -n (f.) – die Schule, die Kinder in Deutschland die ersten vier Schuljahre besuchen und in der sie Lesen und Schreiben lernen

Bundesverwaltungsgericht, -e (n.) – eines der obersten Gerichte in Deutschland

Urteil, -e (n.) – die Entscheidung eines Gerichts

zeitgemäß – zur heutigen Zeit passend; modern

eine Klage ab|weisen – jemandem vor Gericht nicht Recht geben

rechtlich – so, dass es im Gesetz steht

Pflichtfach, -fächer (n.) – ein Schulfach, das man belegen muss

Rechtsverständnis (n., nur Singular) – die Art und Weise, wie man ein bestimmtes Gesetz interpretiert

überholt – hier: altmodisch; nicht mehr →zeitgemäß

Gewerkschaft, -en (f.) – eine Organisation, die sich für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzt

Festhalten (n., nur Singular) – hier: die Tatsache, dass man etwas nicht ändert

konfessionslos – so, dass man keiner Religion angehört

jemandem etwas verwehren – jemandem etwas verweigern; jemandem etwas nicht ermöglichen

vor Gericht gehen – beim Gericht gegen etwas klagen

Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) – oberstes Gericht in Deutschland, dessen Entscheidungen die Richtlinien für andere Gerichte sind

richterlich – juristisch; einen Richter oder ein Gericht betreffend

Instanz, -en (f.) – die Stelle einer Behörde, die für etwas zuständig ist

eine Entscheidung fällen – etwas entscheiden; in einem Prozess vor Gericht entscheiden

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来源德国之声

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