Seit Oktober 2013 beschäftigt ein spektakulärer Kunstfund bei einem privaten Sammler die deutschen Medien. Viele der Werke wurden den Besitzern in der NS-Zeit geraubt. Ob sie die Gemälde zurückbekommen, ist noch offen.

Im Oktober 2013 wurde bekannt, dass die Behörden im Frühjahr 2012 in einer Münchner Wohnung über 1000 Werke berühmter Künstler entdeckt und beschlagnahmt hatten. Darunter befinden sich zum Beispiel Bilder von Marc Chagall, Ernst-Ludwig Kirchner und Otto Dix. Viele der Werke gehören wahrscheinlich zur NS-Raubkunst. Der Vater des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt, bei dem die Bilder gefunden wurden, hatte als Kunsthändler mit den Nationalsozialisten zusammengearbeitet.

Nach deutschem Recht ist der Fall Gurlitt eigentlich klar: Nach 30 Jahren haben frühere Besitzer keinen Anspruch mehr darauf, ihre Kunstwerke wiederzubekommen. Der Diebstahl der Bilder durch die Nazis ist verjährt. Gurlitt dürfte die Bilder also behalten. Das aber will Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) verhindern. Er will erreichen, dass Fälle von NS-Raubkunst nicht mehr verjähren. Diese Gesetzesänderung soll auch Gurlitts Bilder betreffen.

Die Juristen sind sich in dem Fall nicht einig. Der Anwalt Nicolas Kemle hält den Vorschlag, die Verjährung aufzuheben, für verfassungswidrig. Erik Jame ist anderer Meinung: „Es braucht lediglich einen Paragraphen, der die NS-Raubkunst zu einer Ausnahme macht“, meint der Experte im Kunstrecht. Dass fast alle Straftaten nach einer bestimmten Zeit verjähren, findet er am deutschen Rechtssystem problematisch.

Bereits vor zwölf Jahren hatte der deutsche Bundesrat die Regierung gebeten, die Verjährungsfristen bei Kunst, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurde, neu zu überdenken. Es blieb aber bei dieser Empfehlung – passiert ist seitdem nichts. Mit dem Fall Gurlitt ist das Problem nun wieder aktuell und eine Lösung nicht in Sicht.

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