Der US-Geheimdienst soll nicht nur deutsche Bürger, sondern auch Bundeskanzlerin Merkel abgehört haben. Ein Vertrag von 1955 könnte diese Aktion eventuell legitimieren. Doch es ist umstritten, ob er noch gültig ist.‎

Im Oktober 2013 wurde das deutsch-amerikanische Verhältnis durch neue Informationen im Abhörskandal belastet: Der US-amerikanische Geheimdienst soll nicht nur Telefonate und E-Mails vieler europäischer Bürger überwacht, sondern auch das Handy der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört haben. Die Empörung darüber ist groß. Doch nach Meinung des Historikers Josef Foschepoth könnte diese Aktion legal gewesen sein.

Denn um volle Souveränität zu bekommen, schloss die Bundesrepublik Deutschland 1955 den Deutschlandvertrag mit den USA, Großbritannien und Frankreich ab. Damit gab die Bundesregierung ihnen viele Sonderrechte. Foschepoth fand heraus, dass dazu auch geheimdienstliche Handlungen auf deutschem Gebiet gehörten. Er erklärt: „Diese Vereinbarungen sind bis heute gültig und bindend für jede Bundesregierung.“

Das würde bedeuten, dass sogar ein Abhören von Angela Merkel rechtlich erlaubt wäre. Nikolaos Gazeas, Völkerrechtler an der Universität Köln, widerspricht dem. Er glaubt, dass das Abkommen auch damals eine Überwachung der Bundesregierung nicht erlaubt hat. Außerdem hält er es für fraglich, ob dieser Vertrag tatsächlich auch heute noch gültig ist.

Um Ausspähversuche zwischen Verbündeten in Zukunft zu vermeiden, arbeiten die europäischen Staaten an so genannten „No-Spy-Abkommen“. Darin versprechen sie, sich gegenseitig nicht auszuspionieren. Ein solches Abkommen will Deutschland auch mit den USA abschließen.

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