In der Schweiz entscheidet über viele Gesetze das Volk. Auch über die heikle Frage, ob es eine Höchstgrenze für Managerlöhne geben sollte, haben die Schweizer in einem Referendum abgestimmt. Sie entschieden: Nein.‎

Am 24. November 2013 haben 65 Prozent der Schweizer Bürger in einem Referendum gegen eine Höchstgrenze für Managergehälter gestimmt. Eine Volksinitiative hatte die Einführung einer solchen Grenze gefordert. Damit wollte sie mehr Lohngerechtigkeit erreichen. Chefs sollten in einem Monat nicht mehr Geld verdienen dürfen als der Angestellte mit dem geringsten Lohn in derselben Firma im ganzen Jahr.

Noch in den 80er Jahren wurde diese Spanne 1:12 fast nirgendwo überschritten. Heute dagegen verdient der Chef des Weltkonzerns Nestlé, Paul Bulcke, mit umgerechnet etwa 10,2 Millionen Euro das 238-fache des niedrigsten Lohns. Beim Pharma-Unternehmen Roche beträgt die Spanne laut dem Magazin „Bilanz“ sogar 1:261. Die Schweizer 1:12-Befürworter stellten sich gegen diese großen Lohnunterschiede.

Anders die Arbeitgeber: Sie sahen in dem Gesetz eine Gefahr für die wirtschaftliche Situation des Landes. Sie meinten, das Gesetz würde ausländische Unternehmen abschrecken, in die Schweiz zu kommen, und die hohen Steuereinnahmen durch Spitzenverdiener verringern. Mit dem Argument „Gerecht ist, was für Jobs und allgemeinen Wohlstand sorgt“ verteidigten sie die Lohnpolitik.

Bereits im März 2013 gab es in der Schweiz einen Volksentscheid zum Thema Lohngerechtigkeit. Damals hat die Mehrheit entschieden, dass in größeren Unternehmen die Entwicklung der Gehälter stärker kontrolliert werden muss. Im Jahr 2014 entscheiden die Schweizer in einem Referendum über die Einführung eines Mindestlohns.

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