Grundschüler haben kein Recht darauf, in Ethik statt in Religion unterrichtet zu werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil. Viele kritisieren diese Entscheidung. Sie sei nicht mehr zeitgemäß.

Ethik statt Religionsunterricht in der Grundschule – diese Möglichkeit gibt es im Bundesland Baden-Württemberg nicht. Eine Klage dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab. Denn es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Ethik-Unterricht in den ersten vier Klassen. Die Richter begründeten ihr Urteil insbesondere damit, dass Religionsunterricht laut Grundgesetz in staatlichen Schulen ein Pflichtfach ist.

Viele Kritiker halten dieses traditionelle Rechtsverständnis für überholt. Doro Moritz, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Baden-Württemberg, findet das Festhalten am klassischen Religionsunterricht nicht mehr zeitgemäß. Sie fordert, dass man sich der Gesellschaft, die sich verändert, anpassen soll.

Viele Landesregierungen sehen das genauso: In neun von 16 Bundesländern gibt es bereits Alternativen zum Religionsunterricht: etwa in Mecklenburg-Vorpommern, in Brandenburg und auch im katholischen Bayern. In Berlin ist Ethik sogar Pflichtfach für alle Grundschüler. Diese starken Unterschiede gibt es, weil in Deutschland die einzelnen Bundesländer jeweils über die Bildung entscheiden.

Anna Ignatius, Mutter von drei Söhnen, findet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ungerecht. Sie kritisiert, dass dadurch ihren konfessionslosen Kindern eine ethisch-moralische Bildung in der Grundschule verwehrt wird. Jetzt will sie vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen. Die Entscheidung über das Recht auf Ethikunterricht soll dann die höchste richterliche Instanz in Deutschland fällen.

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